Was ist eine Mediation?
Mediation als anerkanntes Verfahren der Streitbeilegung
Streiten, Schlichten und Frieden schliessen gehören zum Leben. Die bisher den Gerichten vorbehaltene rechtsverbindliche Friedensstiftung in Form eines Urteils wurde ab 1. Januar 2011 durch die Mediation als aussergerichtliches, anerkanntes Verfahren zur Streitbeilegung ergänzt. Die Vereinbarung der Parteien hat (nach gerichtlicher Genehmigung) die Wirkung eines gerichtlichen Entscheides.
Worauf sollte ich achten?
Einigung durch Mediation
Die revidierte Bundesgesetzgebung öffnet den Weg zur aussergerichtlichen rechtsverbindlichen Streitbeilegung.
Das Gericht kann jederzeit eine Mediation empfehlen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – auch anordnen; die ausgehandelte Vereinbarung der Parteien hat (nach Genehmigung durch das Gericht) die Wirkung eines rechtsverbindlichen Entscheides. Eingesetzt werden kann die Mediation im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht, beispielsweise bei einem Nachbarschaftsstreit, im Bauwesen, in der Schule, bei verfahrenen Situationen im öffentlichen Bereich (Einsprachen usw.), aber auch bei straffälligen Jugendlichen.
Wie läuft das Verfahren ab?
Mediator als «allparteilicher» Coach im Hintergrund
Mediation ist eine strukturiert ablaufende Gesprächsführung, worin die «Medianden», d.h. die Streitparteien, die zentrale Rolle einnehmen. Der Mediator oder die Mediatorin leiten das Gespräch ohne Wertung der Gesprächsinhalte und ohne Parteinahme und enthält sich ferner der Schiedsrichterrolle.
Die Grundphilosophie dabei ist die Erkenntnis, dass nicht «Recht haben» zu dauerhaftem Frieden führt, sondern das schrittweise erworbene Verständnis für die Position des oder der Kontrahenten. Der Mediator oder die Mediatorin unterstützt die Parteien darin, ihre Anliegen und Bedürfnisse herauszuschälen und auf dieser Basis tragfähige Lösungen zu erarbeiten, die in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden. Der Mediator und die Mediatorin achten darauf, dass darin die Interessen aller Medianden einfliessen, sie arbeiten «allparteilich».
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Kostengünstig und nachhaltig
Das Mediationsverfahren ist eine günstige Art, Konflikte nachhaltig zu lösen, da keine Gerichtskosten anfallen, das Resultat hingegen einem Gerichtsurteil gleichwertig vollstreckbar ist. Als Kosten fällt das mit der Mediatorin oder dem Mediator vereinbarte Honorar an.
Je nach Konstellation des Konfliktes (Komplexität des Problems, Anzahl der Konfliktpartner) ist eine Co-Mediation und/oder die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt angezeigt.
Alle Konditionen werden in der sog. «Mediationsvereinbarung» festgehalten, worin auch ein allfälliges Kostendach festgelegt werden kann.